Bitte klicken Sie hier, um Informationen über die Pflegestufen nach dem Sozialgesetzbuch XI zu erhalten.
Wichtig: Von der Pflegestufe hängt der Satz ab, den die Pflegekasse bezahlt. Deshalb halten Sie bitte schriftlich fest, was Ihr Angehöriger nicht mehr ohne Ihre Hilfe kann. Berücksichtigen Sie jede Kleinigkeit.
Beispiele:
Notieren Sie nicht nur das Kochen, sondern auch, dass Sie das Essen mundgerecht vorbereiten.
Notieren Sie nicht nur das Einkaufen von Getränken, sondern auch, dass Sie regelmäßig an das Trinken erinnern, weil es sonst vergessen wird.
