Bitte klicken Sie hier, um Informationen über das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XI zu erhalten.
Wichtig: Halten Sie bitte schriftlich fest, was Ihr Angehöriger nicht mehr ohne Ihre Hilfe kann. Berücksichtigen Sie jede Kleinigkeit.
Beispiele:
Notieren Sie nicht nur das Kochen, sondern auch, dass Sie das Essen mundgerecht vorbereiten.
Notieren Sie nicht nur das Einkaufen von Getränken, sondern auch, dass Sie regelmäßig an das Trinken erinnern, weil es sonst vergessen wird.
