Klicken Sie bitte hier, um zu erfahren, ob Sie mind. eine der Voraussetzungen erfüllen, unter denen Sie sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen können.
Wichtig:
Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich. Eine rückwirkende Befreiung ist nämlich nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
